Immobilienkaufverträge

Der Kauf oder der Verkauf eines Grundstücks, Hauses oder einer Wohnung ist kein Kinderspiel – vor allem, weil viele Formalien beachten werden müssen. Und nicht zuletzt geht es um erhebliche wirtschaftliche Werte. Wir beraten und betreuen Sie bei allen Geschäften rund um Ihren Grundbesitz. Ganz gleich, ob es sich um einen privaten Hauskauf, einen Bauträgervertag oder eine Portfoliotransaktion handelt. Vom Immobilienerwerb über die Finanzierung bis zur Beurkundung kümmern wir uns um den reibungs- und risikolosen Vollzug Ihres Kaufvertrages.

Sind auf einer Vertragsseite Gesellschaften oder Personenmehrheiten beteiligt, prüfen wir deren Rechts- und Vertretungsverhältnisse, um die Wirksamkeit des Vertrages zu garantieren. Wenn mehrere Käufer eine Immobilie erwerben möchten, können sie uns im Vorfeld mit Fragen zur Ausgestaltung ihrer Erwerbergemeinschaft ansprechen. Wir beraten zur Wahl der Erwerbsform genauso wie zu möglichen Wechselwirkungen mit dem Erb- und Ehegüterrecht.

Auch bei Schenkungen, Nießbrauchs- und Wohnungsrechten, Bestellung oder Löschung von Hypotheken, Grundschulden oder Dienstbarkeiten helfen wir Ihnen gerne weiter.