Testamente

Das Gesetz sieht beim Tod eines Menschen eine Erbfolge der Angehörigen nach bestimmten Quoten vor. Diese gesetzliche Erbfolge entspricht aber oftmals nicht den Vorstellungen und Wünschen des Erblassers. Sie kann sogar zu ernsthaften praktischen Problemen – etwa bei der Unternehmensnachfolge – führen und damit unangenehme und vor allem unnötige Streitigkeiten zwischen den Erben auslösen.

Besondere Konstellationen erfordern hierbei spezielle Regelungen:

  • In Patchwork-Familien soll häufig vermieden werden, dass der frühere Partner von der Erbfolge profitiert oder in die Nachlassregelung eingreift.
  • Unternehmer möchten durch besondere Vorkehrungen für die fachkundige Verwaltung ihres Unternehmens bei Eintritt der Erbfolge Sorge tragen.
  • In manchen Fällen wünschen die Beteiligten vertragliche Bindungen bei der Sicherung ihrer Werte für die nächste Generation.
  • Wer eine ausländische Staatsangehörigkeit oder einen Wohnsitz im Ausland hat, muss sein Testament so gestalten, dass es auch im Ausland Anerkennung findet.
  • Wer seine Erben nicht durch Pflichtteilsrechte beeinträchtigen möchte, kann dies noch zu Lebzeiten durch Abfindungsregelungen oder kluge Vorsorge verhindern.

Mit einer bewussten und gezielten Nachfolgeplanung können Sie dafür sorgen, dass die Verteilung und Verwaltung Ihres Nachlasses auch wirklich in Ihrem Sinne erfolgt.

Die größtmögliche Sicherheit bietet ein notarielles Testament. Es wird im Rechtsverkehr als Erbnachweis anerkannt. Damit ersparen Sie Ihren Erben Auslegungsschwierigkeiten und Formalitäten beim Nachweis ihrer Rechte.

Das notarielle Testament wird vertraulich registriert, amtlich verwahrt und kann nicht verloren gehen. Nach dem Erbfall wird es automatisch eröffnet.

Unsere Betreuung umfasst sämtliche Gestaltungsmittel des Erbrechts, vom privaten Verteilungsplan bis hin zu Testamenten für komplexe Unternehmernachlässe mit internationalen Bezügen. Nach dem Erbfall betreuen wir Angehörige bei der Sicherung, Verwaltung, Verwertung und Verteilung des Nachlasses sowie bei der Ausschlagung eines Erbes.

Unsere Beratung und Beurkundung umfasst:

  • Testamente einzelner Personen
  • Gemeinschaftliche Testamente
  • Erbverträge
  • Erb- und Pflichtteilsverzichte, gegebenenfalls mit Abfindungsregelungen
  • Regelungen zur Verteilung des Nachlasses, etwa zur Auseinandersetzung unter den Erben oder Erfüllung von Vermächtnissen
  • Erbscheinsanträge
  • Erbausschlagungen
  • Pflichtteilsregelungen nach dem Erbfall

Notar Dr. Ingo Peters ist sowohl Fachanwalt für Erbrecht als auch für Steuerrecht. Damit kann er für Sie maßgeschneiderte Lösungen finden, die auch erbschaftssteuerliche Fragen berücksichtigen. Als Fachanwalt und für Handels- und Gesellschaftsrecht berät er Sie zudem bei komplexen Unternehmenstestamenten.