Immobilienübergabe

Innerhalb der Familie werden Immobilien oftmals unentgeltlich übertragen, etwa von Eltern an Kinder oder auch zwischen Eheleuten. Dafür gibt es unterschiedliche Gründe. Die volljährigen Kinder ziehen mit ihrer Familie in das Haus der Eltern oder das Eigenheim soll „mit warmen Händen“ an die nächste Generation übergeben werden. Ein Motiv können auch steuerliche Freibeträge sein oder aber die Immobilie soll beispielsweise vor einem Gläubigerzugriff geschützt werden. Auch die hohen Kosten im Pflegefall können die unentgeltliche Übergabe einer Immobilie sinnvoll machen.

Mit der Übertragung einer Immobilie sind allerdings wichtige Fragen verbunden:

  • Wie wird das Einsitzrecht der Eltern (Nießbrauch bzw. Wohnrecht) sichergestellt?
  • Müssen Zahlungen an Geschwister erbracht werden?
  • Was soll gelten, wenn in der Sphäre des Kindes oder des Ehepartners etwas passiert (Scheidung, Tod, Insolvenz etc.)?
  • Wer trägt zukünftig die Kosten der Instandhaltung des Gebäudes?
  • Wie werden die Nebenkosten aufgeteilt?
  • Was ist, wenn noch Schulden auf der Immobilie lasten?

Wir beraten Sie dabei, die für Sie optimale Lösung zu finden.