Vorsorgevollmachten & Patientenverfügungen

Niemand ist davor gefeit: ein Unfall, eine schwere Erkrankung und plötzlich sind Sie nicht mehr in der Lage, Entscheidungen zu treffen. Über ihre persönlichen und finanziellen Angelegenheiten oder über Ihr Leben.

Wer kümmert sich in einem solchen Fall um Ihre finanziellen Angelegenheiten? Wer bestimmt über Ihre persönlichen Angelegenheiten? Wer entscheidet über lebensverlängernde Maßnahme, wenn Sie im Sterben liegen?

Es ist nicht selbstredend, dass der Ehepartner oder die eigenen Kinder im Ernstfall die Befugnis haben, hier zu entscheiden. Wer für den Notfall keine Vorsorge getroffen hat, geht ein Risiko ein. Ohne entsprechende Vollmacht kann auch ein amtlicher Betreuer durch ein Gericht bestellt werden. Lassen Sie es nicht soweit kommen.

Mit einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung können Sie bestimmen, welche Personen Sie in einer Notlage vertreten – beispielsweise Ihr Ehepartner, Ihre Kinder oder eine Person Ihres Vertrauens. Mit einer Vorsorgevollmacht geben Sie auch Ihren Angehörigen im Notfall die größtmögliche Sicherheit.

Generell muss die Vorsorgevollmacht nicht beurkundet werden. Sie kann also auch ohne Notar unterschrieben werden. Viele Vorsorgevollmachten sind jedoch nicht eindeutig oder fehlerhaft.

Eine notarielle Vorsorgevollmacht stellt sicher, dass Ihre Angehörigen für Sie handeln können und es nicht zu einem Betreuungsverfahren kommt.

Wir beraten Sie und sorgen dafür, dass Ihre Wünsche in der Vorsorgevollmacht rechtlich sicher umgesetzt werden.